MEINE LEISTUNGEN

DOLMETSCHEN

Deutsch ⇔ Ukrainisch
Deutsch ⇔ Russisch
Englisch ⇒ Russisch
Englisch ⇒ Ukrainisch
Weitere Kombinationen auf Anfrage.

Konsekutiv

Bei dieser Form des Dolmetschens hört sich die Dolmetscherin die Aussage des Redners an, merkt sich diese, oder macht sich Notizen, und dolmetscht dann im Nachhinein in die fremde Sprache.

Anwendungsgebiete:

  • Geschäftsverhandlungen
  • Seminare
  • Schulungen
  • Übersetzung während der Montage und der Inbetriebnahme der Ausrüstung

Vorteil:

  • kein Bedarf an spezieller technischer Ausrüstung 

Simultan

Die Übersetzung erfolgt synchron, also fast gleichzeitig mit dem Redner. Bei der Simultanübersetzung legt der Sprecher keine Pausen ein, damit die Dolmetscherin übersetzen kann. Die Dolmetscherinnen befinden sich in der Dolmetschkabine und arbeiten in Teams von mindestens zwei Dolmetscherinnen, welche sich spätestens alle 30 Minuten abwechseln müssen.

Diese Form des Dolmetschens kommt normalerweise bei Konferenzen zum Einsatz.

Voraussetzungen, die seitens des Auftraggebers zu erfüllen sind:

  • Dolmetschkabine
  • Installation und Inbetriebnahme der Anlage
  • Übermittlung der Präsentationen an die Dolmetscherinnen zur Vorbereitung, mindestens eine Woche vor der Veranstaltung.

Videodolmetschen (VRI)

Ortsunabhängiges Dolmetschen mit Videokamera und Head-Set. Je nach Wunsch des Auftraggebers ist eine Übersetzung via Zoom, Webex und andere Plattformen möglich.

Meine langjährige Dolmetscherfahrung umfasst unter anderem Schulungen, Konferenzen, Tagungen, Geschäftsverhandlungen, Vertragsabschlüsse, Betriebsführungen, Messen, Gerichtsverhandlungen, Behördengänge und Eheschließungen.

Der mündliche Dolmetscheinsatz wird nach Stunden verrechnet, Anfahrtskosten und Kilometergeld kommen, falls nicht anders vereinbart, hinzu.

Der Stundensatz richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Übersetzung und der Dauer der Vorbereitungszeit und ist bei jedem Auftrag individuell.

DOLMETSCHER FÜR
GERICHTE UND BEHÖRDEN

Deutsch ⇔ Ukrainisch
Deutsch ⇔ Russisch

Ich bin allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin für Russisch und Ukrainisch.

Ich dolmetsche für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Standesämter, Notare, Anwälte, Strafverteidiger, Polizei und Behörden.

SCHRIFTLICHE ÜBERSETZUNGEN

Deutsch ⇔ Ukrainisch
Deutsch ⇔ Russisch

Ich übersetze für Sie gerne Werbeprospekte, Webseiten, Verträge, Bedienungsanleitungen, Schriftverkehr mit Kunden.

Bei der Erstellung schriftlicher Übersetzungen verwende ich SDL Trados Studio um die Konsistenz der Terminologie zu gewährleisten.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN

Deutsch ⇔ Ukrainisch
Deutsch ⇔ Russisch

Seit 2010 fertige ich beglaubigte Übersetzungen für Behörden, Gerichte und private Kunden an.

Ich bin Mitglied beim österreichischen Verband der Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher.

Was bedeutet beglaubigte Übersetzung?

Beeidete Übersetzungen werden benötigt, wenn fremdsprachige Dokumente bei Behörden vorgelegt werden müssen. In Österreich dürfen solche Übersetzungen nur von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschern angefertigt werden.

Eine beeidete Übersetzung wird vom Dolmetscher eigenhändig unterschrieben, mit dessen Siegel versehen und untrennbar mit der Urkunde oder deren Kopie verbunden. Dadurch bestätigt der Dolmetscher, dass die Übersetzung dem übersetzten Dokument entspricht. Es können auch nur einige Zeilen aus dem Dokument übersetzt werden, dann spricht man von einer auszugsweisen Übersetzung.

Bitte erfragen Sie bei der Behörde, bei der die Übersetzung vorzulegen ist:

  • ob die Übersetzung an das Original oder an die Kopie des Dokuments angeheftet werden soll
  • ob die Dokumente eine Apostille haben müssen.

Die Apostille stellt eine vereinfachte Form der Legalisierung des Dokuments dar und wird von der zuständigen Behörde am Originaldokument im Ausstellungsland in der Form eines Aufklebers oder eines Stempels angebracht.

Wissenswertes zu der Apostille in Österreich können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten nachlesen: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/urkunden-und-beglaubigung-apostille/beglaubigung-apostille/apostille/

Um mögliche Rückfragen zu vermeiden, informieren Sie mich bitte vorab:

  • Bis wann benötigen Sie die Übersetzung?
  • Muss die Übersetzung an das Original oder an die Kopie angeheftet werden?
  • Wird die Übertragung des Namens (kyrillisch à lateinisch) laut Reisepass oder Geburtsurkunde gewünscht (andernfalls wird nach ISO 9:1995 übertragen)?

Scannen Sie die Dokumente ein und senden Sie mir diese per E-Mail zu – ich werde Ihnen schnell und unkompliziert ein unverbindliches Angebot übermitteln. Ihre Dokumente unterliegen absoluter Vertraulichkeit.

Schriftliche Übersetzungen werden nach Normzeilen der fertiggestellten Übersetzung verrechnet (Normzeile = 55 Anschläge inkl. Leerzeichen). Der Zeilentarif ist abhängig von der Art des Textes und der nötigen Formatierung. Zusätzlich wird eine Beglaubigungsgebühr verrechnet.

50 % Aufpreis für Eilaufträge (innerhalb des gleichen Werktages).

Gerne übernehme ich für Sie den eingeschriebenen Rückversand Ihrer Dokumente und übermittle Ihnen die Sendungsnummer für die Sendungsverfolgung. Es ist möglich, die Übersetzung per Einschreiben direkt an den endgültigen Empfänger der Übersetzung (an Universitäten oder andere Behörden in Österreich) zu senden. Dazu müssen Sie die Einwilligung des Empfängers für die direkte Zusendung einholen und mir die genaue Postanschrift des Empfängers mitteilen.

Senden Sie mir Ihre Anfrage und ich werde Ihnen schnell und unkompliziert ein unverbindliches Angebot zusenden. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!